Inklusion braucht Mut und Menschen, die sie leben!

Wenn Dr. Laura Schultz über ihre Arbeit spricht, spürt man sofort, dass ihr Engagement für Menschen mit Behinderung aus tief verankerter Überzeugung entsteht. Seit fast drei Jahren leitet die promovierte Sozialarbeiterin das Haus Maria Helferin in Nettetal. 102 Mitarbeitende begleiten die dort lebenden 75 Klientinnen und Klienten in differenzierten, altersbezogenen Wohn-, Beschäftigungs- und Freizeitbereichen. „Hier kann ich fachliches Wissen mit echter Begegnung verbinden“, sagt sie. Seit Januar 2025 unterstützt die 34-jährige den Geschäftsbereich Behindertenhilfe als stellvertretende Geschäftsbereichsleiterin und übernahm im November 2025 außerdem die kommissarische Leitung des Hauses St. Josef in Düsseldorf. Ein Gespräch über Inklusion im Alltag, Selbstbestimmung und die Herausforderungen einer sich wandelnden Behindertenhilfe.

Was bedeutet Inklusion für Sie persönlich?

Im Wesentlichen bedeutet Inklusion für mich, dass alle gleich sind. Ohne Ausnahme, ohne Ausgrenzung. Entscheidende Faktoren hierfür sind Themen wie Barrierefreiheit, Partizipation und Mitbestimmung – sie schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Menschen ihren Platz in der Gesellschaft finden und ankommen können. Gelingen kann dies jedoch nur, wenn sich auch die Gesellschaft selbst öffnet. Wir erleben immer wieder Situationen, in denen Menschen mit Behinderung buchstäblich an den Rand gedrängt wurden. Ein Beispiel: Gemeinsam mit einer Gruppe von Bewohnenden besuchten wir ein Restaurant und wurden direkt in einen separaten Raum gesetzt. Gleichzeitig gibt es aber auch immer schöne Momente: Begegnungen auf Augenhöhe, bei denen ganz selbstverständlich alle dazugehören. Genau das ist Inklusion im Alltag.

Selbstbestimmung ist ein zentraler Bestandteil von Inklusion. Wie kann sie gelingen?

Die Grundlage hierfür ist immer unsere Haltung gegenüber den Klientinnen und Klienten. Wir möchten sie empowern: Potenziale erkennen, nutzen, Selbstbestimmung fördern und nicht bevormunden. Dazu gehört, dass unsere Klientinnen und Klienten Erfahrungen in einem geschützten Rahmen machen und dabei z.B. auch aus eigenen Fehlern lernen können. Selbstbestimmung zu ermöglichen, fällt nicht immer leicht, gerade wenn man Verantwortung trägt oder sich auf zwischenmenschlicher Ebene um die betreffenden Personen sorgt.

Können Sie uns ein Beispiel nennen?

Einer unserer Bewohnenden hat regelmäßig epileptische Anfälle, möchte aber unbedingt eigenständig im Supermarkt einkaufen. Er verfügt zweifellos über die dafür nötigen kognitiven Fähigkeiten. Gemeinsam suchte das Team nach einem Weg, um diese Selbstbestimmung für ihn zu ermöglichen: Zuerst wurde ein Supermarkt ausgewählt und die dort arbeitenden Mitarbeitenden über das Vorhaben informiert. Wir begleiteten ihn bis zum Eingang – dann ging er allein los und kaufte in Ruhe ein, was er benötigt. Eine Herausforderung für beide Seiten: Für ihn, sich zu orientieren und die eigene Unsicherheit auszuhalten – für uns, Kontrolle abzugeben, Sorgen los- und Vertrauen zuzulassen. Aber genau in solchen Momenten entsteht Empowerment: Schritt für Schritt, mit Mut und gegenseitigem Zutrauen. Selbstbestimmung macht Inklusion lebendig. Sie lässt Teilhabe zu echtem Dazugehören werden.

Was kann jede/-r Einzelne von uns tun, um Inklusion, Selbstbestimmung oder Soziale Teilhabe zu fördern?

Ganz einfach: Offen sein. Jeder Mensch trägt sein eigenes Päckchen – mal klein, mal sperrig, mal kunterbunt, mal unsichtbar. Und genau das verbindet uns. Wenn wir jeden Menschen in seiner Einzigartigkeit annehmen und dann gemeinsam Normalität leben, entsteht Inklusion im Alltag.

Wenn wir den Blick auf die Behindertenhilfe als Ganzes richten: Welche Herausforderungen prägen sie derzeit – und welche werden künftig an Bedeutung gewinnen?

Die Anforderungen, die uns begegnen, verändern sich deutlich. Wir betreuen heute mehr Menschen mit schwerstmehrfacher Behinderung und herausfordernden Verhaltensweisen, gleichzeitig werden viele unserer Bewohnenden älter und benötigen neue Tagesstrukturen sowie pflegerische Unterstützung. Einen wichtigen Beitrag hat das Bundesteilhabegesetz (BTHG) geleistet: Es hat den Perspektivwechsel hin zur personenzentrierten Assistenz angestoßen – der Mensch steht im Mittelpunkt, nicht die Struktur. Davon profitieren viele Menschen mit Behinderung unmittelbar. In der praktischen Umsetzung bleibt dieser Wandel aber anspruchsvoll. In Nordrhein-Westfalen etwa steht der Landesrahmenvertrag, der die Umsetzung des Gesetzes konkret regeln soll, noch aus. Wir arbeiten schon jetzt personenzentriert, aber ohne klare Vorgaben bleibt vieles im Übergang. Der Fachkräftemangel verschärft die Situation zusätzlich: Zwar gewinnen wir durch den Wechsel von Kolleginnen und Kollegen, die aus der Altenhilfe zu uns kommen, wertvolle pflegerische Kompetenzen, doch brauchen wir ebenso pädagogisch geschulte Fachkräfte, um alle Bedarfe abdecken und den personenzentrierten Ansatz konsequent umsetzen zu können.

 

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